Ankündigung Wartungsarbeiten


Die Bezahlfunktion im Serviceportal wird am Dienstag, dem 16.12.2025, zwischen 04:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens aufgrund von Wartungsarbeiten an der Bezahlplattform nicht zur Verfügung stehen. Es können in dieser Zeit nur Dienstleistungen ohne Onlinebezahlung genutzt werden. Die Klingenstadt Solingen hat hierauf keinen Einfluss.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Erlaubnis zum Verbrennen im Freien

Kurzbeschreibung

Wer Holz- bzw. Gartenabfälle abbrennen möchte, braucht eine Genehmigung.

Beschreibung

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken ist im Freien verboten. Das gleiche gilt für das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art. Ein Mindestabstand von 100m zur nächsten bewaldeten Fläche ist zwingend einzuhalten. Generelle Ausnahmen hiervon stellen in Solingen die Brauchtumsfeuer als Brauchtumspflege dar.

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Sturmschäden oder nachgewiesener Schädlingsbefall) kann darüber hinaus der Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen im Freien erteilen. Die Brenndauer darf hier ebenfalls 2 Stunden nicht überschreiten.

Der Antrag kann formlos mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mit detaillierten Angaben zum Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Örtlichkeit, verantwortlicher Personen (Name, Anschrift, Unterschrift) und Begründung bei der Ordnungsbehörde gestellt werden.