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Verpflichtungserklärung

Kurzbeschreibung

Voraussetzung für die Beantragung eines Besucher- oder Geschäftsvisums für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland, der seinen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat.

  • E-Payment

Beschreibung

Über das beantragte Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Das Visum kann für bis zu 90 Tage ausgestellt werden.

Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie unter der gleichen Anschrift wohnhaft sind, können in derselben Verpflichtungserklärung aufgeführt werden.

Für Studierende gelten dieselben Voraussetzungen. Bei Verlängerung des Visums muss nochmals eine Verpflichtungserklärung durch einen Dritten abgegeben werden.

Die Verpflichtungserklärung wird ausschließlich online entgegen genommen.