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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Dieser Dienst befindet sich derzeit in der Erprobung und steht noch nicht zur Verfügung.
Bei der Einbürgerung handelt es sich um die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.
Beschreibung
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- allgemeines Wahlrecht,
- alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
- Zugang zum Beamtenstatus,
- Freizügigkeit in der Europäischen Union,
- Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Solingen, Einbürgerungsbehörde. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. In der Regel ist die Bearbeitung durch den Sachbearbeiter (Einholen von Auskünften und Prüfung der Voraussetzungen) in 6 Monaten abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist jedoch in vielen Fällen von der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig. Daraus ergeben sich teilweise längere Zeiten, da die Dauer von Entlassungs- oder Verzichtsverfahren vom jeweiligen Herkunftsland des Antragstellers abhängig ist.
Voraussetzungen
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Wohnsitz in Solingen
Kosten
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Einbürgerung von Volljährigen | Gebuehr | 255,00 EUR | |
Einbürgerung von Minderjährigen | Gebuehr | 51,00 EUR | Für jedes minderjährige Kind welches zusammen mit den Eltern eingebürgert wird, wird eine zusätzliche Einbürgerungsgebühr fällig. |
Einbürgerung von Volljährigen Einbürgerung oder der Einbürgerung von Minderjährigen (255,00 EUR)
Für jedes minderjährige Kind welches zusammen mit den Eltern eingebürgert wird, ist Einbürgerungsgebühr fällig. (51,00 EUR)
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-2 Ausländer- und Integrationsbüro
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
Dieser Dienst befindet sich derzeit in der Erprobung und steht noch nicht zur Verfügung.
Bei der Einbürgerung handelt es sich um die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- allgemeines Wahlrecht,
- alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
- Zugang zum Beamtenstatus,
- Freizügigkeit in der Europäischen Union,
- Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Solingen, Einbürgerungsbehörde. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Wohnsitz in Solingen
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. In der Regel ist die Bearbeitung durch den Sachbearbeiter (Einholen von Auskünften und Prüfung der Voraussetzungen) in 6 Monaten abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist jedoch in vielen Fällen von der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig. Daraus ergeben sich teilweise längere Zeiten, da die Dauer von Entlassungs- oder Verzichtsverfahren vom jeweiligen Herkunftsland des Antragstellers abhängig ist.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5090/show