Fällgenehmigung
Kurzbeschreibung
Das Fällen und Beschneiden von Bäumen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung Solingen ist zum Teil genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen