Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen
Beschreibung
Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.
Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3756
- Fax:
- 0212 290-3714
- E-Mail:
- bewohnerparken@solingen.de