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Abmeldung einer Nebenwohnung

Kurzbeschreibung

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Aufgabe einer Wohnung ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen erforderlich.

Beschreibung

Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Wenn Sie aus Solingen in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro. Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Rechtsgrundlagen

§§ 17-27 Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular


Fristen

Innerhalb von 7 Tagen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen