Das Wahllokal
Jedes Wahllokal wird mit einem Wahlvorstand besetzt. Dieser besteht aus
- der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher
- der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher
- der Schriftführerin oder dem Schriftführer
- der stellvertretenden Schriftführerin oder dem stellvertretenden Schriftführer und
- vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzern
Ihre Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Wahlhandlung und damit die Wahrung des Wahlgeheimnisses der wählenden Bürgerinnen und Bürger im Wahllokal, die Bereitlegung der Stimmzettel sowie nach Kontrolle des wahlberechtigen Wählers die Ausgabe des Stimmzettels, die Entscheidung über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen am Ende der Wahlhandlung und letztlich die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahllokal.
Das Team des Wahlvorstandes trifft sich am Tag der Wahl um 07:30 Uhr vor dem Wahllokal für die ordnungsgemäße Vorbereitung des Wahllokals, damit die Wahl pünktlich um 08:00 Uhr beginnen kann. Das Wahllokal muss ständig mit drei Personen besetzt sein. Der Wahlvorsteher kann das Team in zwei Schichten einteilen, damit nicht alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ständig anwesend sind. Um 18:00 Uhr endet die Wahl und es folgt die Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wahlhelfer vor Ort sein.
Allgemeine Informationen
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich beteiligen, erhalten für den jeweiligen Tag ein „Erfrischungsgeld". Die Höhe des Erfrischungsgeldes richtet sich dabei nach den jeweiligen Aufgaben im Wahlvorstand.
Für Wahlvorstände werden vorab Schulungen durchgeführt, außerdem haben alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Möglichkeit schriftliches Informationsmaterial nach den Schulungen zu erhalten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Das Team hilft Ihnen sehr gerne weiter.